Am 26. Juli 2012 ist die SysStabV für PV-Anlagen in Kraft getreten. Diese Verordnung verpflichtet die E-Werk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH als Ihr regionaler Verteilnetzbetreiber, einen großen Teil der in ihrem Netzgebiet vorhandenen PV-Anlagen zur Sicherstellung der Systemstabilität umzurüsten.
Betroffen sind Anlagen, die hiernach in Betrieb genommen wurden:
- über 10 kWp. Leistung / Inbetriebnahme nach 31. August 2005 und vor 1. Januar 2012,
- über 100 kWp. / Inbetriebnahme nach 30. April 2001 und vor 1. Januar 2012,
- über 30 kWp. (Mittelspannungsnetz-Anschluss) / Inbetriebnahme nach 30. April 2001 und vor 1. Januar 2009.
Zur Umsetzung dieser Pflichten erhalten die betroffenen PV-Anlagenbetreiber von E-Werk Mittelbaden zunächst ein Informationsschreiben sowie Fragebögen zur Erhebung der erforderlichen technischen Daten.
Wir weisen in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass PV-Anlagenbetreiber gemäß der SysStabV eine aktive Mitwirkungspflicht haben, die gemäß EEG bei Nichterfüllung zum Verlust der Vergütung führen kann.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Downloads\Systemstabilitätsverordnung.
Oder beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (bdew) unter: www.bdew.de/50-2Hz