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Der Lieferanten-Rahmenvertrag zwischen E-Werk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH und dem Lieferanten regelt alle organisatorischen und abrechnungsrelevanten Fragen der Netznutzung für die Kunden des Lieferanten.
„Die Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH macht von der Option nach Ziffer 6 S. 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 11.07.2006 (BK6-06-009) Gebrauch."

Die EDIFACT-Rahmenvereinbarung legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.  

Der Netznutzungsvertrag kann auf Wunsch des Kunden zwischen dem Netzkunden und der E-Werk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH abgeschlossen werden. Hat der Lieferant mit dem Kunden einen Stromlieferungsvertrag zu einem Komplettpreis, inkl. Netz, abgeschlossen, ist der Lieferant Netznutzer. Die dabei erforderlichen Regelungen werden im Lieferanten-Rahmenvertrag festgelegt.

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber
(E-Werk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH) abgeschlossen. Er regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich der Kostentragung des Anschlusses, die Netzanschlussleistung und den Netzkostenbeitrag für das vorgelagerte Netz. 

Kontakt

Elektrizitätswerk Mittelbaden
Netzbetriebsgesellschaft mbH
-Netzvermarktung-   
Lotzbeckstr. 45 
77933 Lahr   

Telefon: 07821 280-507
Telefax: 07821 280-509
E-mail: netz@e-werk-mittelbaden.de
Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH: Lotzbeckstraße 45 : 77933 Lahr
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